Dimensionierung der Regenwasserversickerung

Das Arbeitsblatt DWA-A 138 ist die derzeit geltende Grundlage für die Dimensionierung, die Planung, den Bau und den Betrieb von Versickerungsanlagen. Hiermit können Flächenversickerung, Muldenversickerung, Rigolenversickerung und Schachtversickerungen berechnet werden (Details zu Versickerungsarten).

Das Merkblatt DWA-M 153 enthält einige wichtige Nebenbedingungen, Einordnungen und Handlungsempfehlungen bei tolerierbar verunreinigtem und nicht tolerierbar verunreinigtem Niederschlagswasser bzw. Regenwasser.

Wir bieten Ihnen die Dimensionierung nach DWA-A 138 und die Bewertung des Regenwassers nach DWA-M 153 an. Mit den von uns erstellten Unterlagen können Sie entweder selbst weiter planen oder unsere Hilfe für die weitere Planung in Anspruch nehmen. Behörden akzeptieren unsere Berechnungen für Ihren Bauantrag oder die Wasserrechtliche Erlaubnis.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn wir Ihnen weiter helfen können.

Wasserrechtliche Erlaubnis

In Berlin, aber auch in Brandenburg, gibt es behördlich vorgegebene Regeln zur Niederschlagsversickerung. Diese reglementieren, was und wie eingeleitet werden darf. In Berlin sind die meisten Informationen hierzu in der Niederschlagsfreistellungsverordnung verankert. Vor allem in Wasserschutzgebieten sind die Vorgaben strenger und eine Wasserrechtliche Erlaubnis ist in vielen Fällen einzuholen.

Wir können Ihnen gern die notwendigen Unterlagen für Ihren Genehmigungsantrag liefern oder für Sie die Behördengespräche und Genehmigungseinholung durchführen.

Arbeiten im Bestand

Gerade in Berlin, einer Stadt, die schon recht dicht bebaut ist, kommen Probleme mit dem Regenwasser oft in Bestandsgebäuden vor. Diese bringen ganz spezielle Anforderungen mit sich. Es ist wenig Platz, der Hof ist asphaltiert, der Keller ist schlecht abgedichtet, die Rohre marode und oft sind keinerlei Pläne mehr vorhanden. Auch die Vorschriften seit dem Bau der Anlagen bzw. Gebäude sind strikter geworden, weswegen eine einfache Ertüchtigung bestehender Anlagen meist nicht möglich ist.

Für Bestandsgebäude gibt es meist kein Schema F sondern es müssen kreative Lösungen gefunden werden.

Z.B. kann man durch Entsiegeln des Hinterhofs Platz geschaffen und eine dezentrale Versickerung eingeplant werden. Wir können eine Kamerabefahrung durchführen lassen, um so das Leitungsnetz zu erkunden und einzelne Teile abzukoppeln oder bestehende, nicht ausreichend dimensionierte Versickerungsanlagen zu ergänzen.

Wenn eine Versickerung nicht möglich ist, bleibt manchmal keine andere Lösung als die Einleitung in den Kanal. Auch hierzu können wir Sie gerne beraten.