Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Mitglied kann werden, wer an der Erfüllung der Aufgaben der DGV mitzuwirken bereit ist und als natürliche Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitglieder sind an die Zahlung eines Jahresbeitrages gebunden.

Die DGV unterscheidet folgende Arten der Mitgliedschaft:

  • a) Ordentliche Mitgliedschaft
  • b) Ehren-Mitgliedschaft
  • c) Korporative Mitgliedschaft


Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, welche die die Aufgaben der Gesellschaft wahrnehmen bzw. deren Hilfe erfahren. Ihnen gilt die besondere Fürsorge des Verbandes.
Die korporative Mitgliedschaft juristischer Personen ist insbesondere eine fördernde.

Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Generalsekretariat oder den Beauftragten des Präsidiums zu beantragen. Der Beitritt ist vollzogen, wenn der Generalsekretär die Aufnahme bestätigt hat. Die Ablehnung von Aufnahmeanträgen bedarf keiner Begründung.

Die Mitgliedschaft endet in der Regel durch

  • a) Tod;
  • b) Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen;
  • c) Austritt, der schriftlich mitzuteilen ist. Der Austritt wird wirksam zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung beim Generalsekretariat eingetroffen ist;
  • d) Streichung von der Mitgliederliste bei mehr als zweijährigem Beitragsrückstand.


Antrag auf Mitgliedschaft