Einladung zur BBN-Mitgliederversammlung am 12.02.2021
Sehr geehrte BBN-Mitglieder und Mitglieder in den Mitgliedsverbänden,
wie bereits mit der Email vom 05.11.2020 mitgeteilt, konnte aufgrund der Corona-Pandemie der 35. Deutsche Naturschutztag in 2020 nicht stattfinden und demzufolge konnte auch die diesjährige Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.
Wir laden Sie nunmehr mit der beigefügten Einladung zu einer Mitgliederversammlung für das kommende Jahr ein. Die Veranstaltung wird als Videokonferenz durchgeführt. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 27. März 2020 regelt, dass virtuelle Mitgliederversammlungen zulässig sind, auch wenn die Vereinssatzung dies bisher noch nicht vorsieht.
Vor der Mitgliederversammlung werden Frau Dr. Christiane Paulus, Abteilungsleiterin Naturschutz, BMU, und Lutz Ribbe, ehemals Vertreter im Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU-Kommission jeweils einen etwa halbstündigen Vortrag zur aktuellen Situation des Naturschutzes in Deutschland bzw. der Entwicklung auf der EU-Ebene halten.
Wichtige Punkte der Mitgliederversammlung werden die Änderungen an der Satzung und die Neuwahlen des Vorstands sein. Um Ihnen die Vorbereitungen zu erleichtern, ist neben der Einladung mit dem Tagesordnungsvorschlag auch der Vorschlag für die Satzungsänderung beigefügt. Weitere Dokumente werden ab 13. Januar 2021 auf unserer Website zur Verfügung stehen.
Die Mitgliederversammlung wird gemäß Satzung § 6 Abs. 4 durch persönliche Mitglieder und Delegierte (mit schriftlicher Bevollmächtigung) gebildet.
Bitte teilen Sie uns bis zum 11.01.2021 an mail@bbn-online.de mit, ob Sie teilnehmen werden. Aus den Mitgliedsverbänden bitten wir um Rückmeldung, wer aus Ihrer Organisation als stimmberechtigtes Mitglied mit wieviel Stimmen an der Versammlung teilnehmen wird.
Dann können wir die technischen Informationen fristgerecht zustellen. Wir benötigen den Vor- und Nachnamen sowie eine E-Mail-Anschrift und möglichst auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Frist für Anträge oder Personenvorschläge für den Vorstand einen Monat vor der Mitgliederversammlung beträgt (11.01.2021). Fragen richten Sie gerne an mail@bbn-online.de.
Neuwahlen zum Vorstand
Für die satzungsgemäßen Neuwahlen zum Vorstand steht dem Bundesvorstand gemäß § 6 Abs. 10, 2. Satz ein Vorschlagsrecht zu. Wir teilen hierzu mit, dass alle Personen des gegenwärtigen Vorstands auch für die nächste Wahlperiode als Kandidat*innen zur Verfügung stehen.
Satzungsänderungen
Die Satzungsänderungen resultieren aus der bisherigen Erfahrung des Vorstandes. Daher wird die Satzung an verschiedenen Stellen klarer und konsistenter formuliert, um u.a. der Möglichkeit einer Mitgliedschaft eine Struktur zu geben. (§ 4, 3. Abs. neu). Der Vorschlag zur Erweiterung des Vorstands (§ 7, Absatz 2 f.) soll die Möglichkeit eröffnen, weitere Interessierte für das Ehrenamt zu gewinnen und gleichwohl einen nahtlosen Personalübergang innerhalb des Vorstands in weitere Funktionen zu gewährleisten.
Akkreditierung und Fristen
Für eine digitale Mitgliederversammlung gelten einige besondere Regeln, die sich auf Vorbereitung und Ablauf der Versammlung auswirken. Dazu werden Ihnen rechtzeitig alle Informationen zur authentifizierten Teilnahme, zum Akkreditierungsverfahren sowie zur Stimmabgabe zugeschickt. Wichtig und Voraussetzung dafür ist, dass wir ihre Anmeldungen (s.o.) erhalten. Die Geschäftsstelle steht Ihnen bei Fragen zum digitalen Format zur Verfügung.
Allen wünsche ich trotz der gegenwärtigen Situation ein wenig Entspannung und bleiben Sie gesund!
Ihr Heinz-Werner Persiel
Bundesvorsitzende des BBN e.V.