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Mi, 16.Oktober 2019

Mit der Novelle des Bundesnaturschutz-gesetzes im Jahr 2009 wurden die Rechtsgrundlagen zur Wahrung der Artenvielfalt deutlich verbessert: Nach § 40 Absatz 4 BNatSchG darf ab 1. März 2020 nur noch gebietseigenes Pflanz- und Saatgut in der freien Natur ausgebracht werden. Abweichungen davon müssen durch die zuständige Behörde genehmigt werden.

Hintergrund und Anlass der rechtlichen Regelung sind neben der Konvention der Biologischen Vielfalt (CBD), zu der sich Deutschland neben 190 anderen Vertragsstaaten verpflichtet hat, die notwendige Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel, das Artensterben, die Förderung der innerartlichen Vielfalt sowie das Eindringen invasiver Arten mit Folgeschäden durch destabilisierte Ökosysteme.

Zur praxistauglichen Implementierung der einschlägigen Bestimmungen des § 40 BNatSchG bedarf es der Justierung zahl-reicher Stellschrauben. Neben dem grundsätzlichen Problembewusstsein sind Übereinkünfte und die Harmonisierung sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den einzelnen Beteiligten: den Naturschutzbehörden, den ausschreibenden Stellen, den Auftraggebern und Planern, den ausführenden Betrieben und nicht zuletzt den Produzenten und Zertifizierern erforderlich.

Die großzügig vom Bundesgesetzgeber eingeräumte zehnjährige Übergangsfrist läuft in Kürze ab.

Vorträge zu den fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, zu den FLL-Empfehlungen und zu Erfahrungen der Erzeugergemeinschaften sollen zunächst die bundesweite Situation beleuchten und mit Erfahrungsberichten aus anderen Bundesländern das Bild ergänzen.

Schließlich soll der Fokus auf die praktische Umsetzung des Themas in Rheinland-Pfalz gerichtet werden.

Welche Weichenstellungen bestehen hier seitens Politik und Behörden und wie stellen sich die bisherigen Anwendungs-erfahrungen aber auch vorhandenen Umsetzungsdefizite dar?

Detaillierte Informationen über die Vorträge, den Programmablauf und die Tagungsgebühr sowie den Tagungsort entnehmen Sie bitte dem Programm. Bitte entrichten Sie die Teilnahmegebühr in bar bei der Tagung.

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Wenn Sie sich für die Warteliste vormerken möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die BBN-Geschäftsstelle: 0228/3294 9182 oder mail@bbn-online.de.

Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Weitergabe der Adressdaten im Rahmen einer Teilnehmerliste zu. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit.

Programm: Stichtag 1. März 2020 - Gebietseigene Ansaaten und Gehölzpflanzungen
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