Es ist bereits die dritte Bundesfachtagung Naturschutzrecht,
die jeweils in den Jahren zwischen den Deutschen
Naturschutztagen stattfindet.
Dieses Mal wird dem Verhältnis von Städtebaurecht und
Naturschutzrecht nachgegangen. Es scheint seit dem ersten
Baurechtskompromiss immer schwieriger geworden zu sein, nicht
zuletzt, weil die Bedeutung des Siedlungsraumes für die
Biologische Vielfalt deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung
soll in den verschiedenen Anwendungsbereichen des
Baugesetzbuches aufgezeigt und hinterfragt werden. Fragen der
praktischen Anwendung stehen dabei im Vordergrund. Aber das
Augenmerk wird auch auf neue Entwicklungen im Zusammenspiel von
Naturerhalt und Siedlungsgeschehen gerichtet. Die abschließende
Exkursion zeigt auf, wie Städtebau und Naturschutz
win-win-Lösungen finden können.
Ergänzt wird das Hauptthema durch Berichte über aktuelle
Entwicklungen im Naturschutzrecht, aber auch bei
Infrastrukturvorhaben. Hier geht es z. B. um die Frage von
Naturschutzauflagen bei bestandskräftigen Gestattungen.
Mit der Bundesfachtagung Naturschutzrecht möchte der
Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) ein Forum
schaffen, das rechtswissenschaftliche Entwicklungen im Bereich
Naturschutz für die Praxis transparenter macht, aber auch
aufzeigt, wo die Praxis Probleme sieht.
Die Bundesfachtagung schließt mit einer Nachmittagsexkursion
vom Tagungsort aus "Beispiele zum Thema Naturschutz und
Stadtentwicklung in Kassel", Leitung: Prof. Dr. Dr. Andreas
Mengel, ab.
Die Nachmittagsexkursion ist leider ausgebucht, eine Warteliste ist eingerichtet. Aufnahme bitte über einen Vermerk bei der online-Anmeldung im letzten Feld "Anmerkungen".
Detaillierte Informationen zu Inhalten und Programmablauf sowie organisatorischen Fragen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.