Ausgehend des Arbeitskreises der Naturschutzverwaltungen in Deutschland des BBN hat sich die Frage gestellt, dass die Aufgaben im Rahmen der kreisfreien Städte und Städte über 50 000 Einwohnern mit eigener UNB (und meist eigenem Umweltamt) besondere Problemstellungen aufweisen, die einer Erörterung und Lösung für den BBN bedürfen. Daher soll für diese Fragestellungen ein neuer AK eingerichtet werden, der nicht alternativ zu dem bestehenden AK der Naturschutzverwaltungen der oberen und unteren Behörden steht, sondern diesen ergänzen soll. Angedacht ist ein jährliches Treffen zur Erörterung der spezifischen Aufgaben und Probleme.
Die Moderation erfolgt durch Klaus Werk und Florian Mayer.
In dieser ersten Sitzung soll geklärt werden, ob diese eigenständige Befassung Sinn macht und welche Themen in den nächsten Jahren von Relevanz sein werden.
Die klassischen Aufgaben der unteren Naturschutzbehörden sind hier auch zugeordnet, doch treten vor allem kommunale eigenständige Aufgaben hinzu, die bei den Landkreisen so nicht wahrgenommen werden. Folgende Aspekte können für diesen AK von Relevanz sein:
- kommunale Aufgaben in Zuordnung zur UNB
- Landschaftsplan und Grünordnungsplan
- Mitwirkung in der Bauleitplanung der Stadt
- Baumschutzsatzungen und Schutzgegenstände in der Stadt
- Naturschutz auf kommunalen Liegenschaften
- Artenschutzmaßnahmen in der Stadt
- Klimaanpassungsmaßnahmen
- Naturerlebnisbereiche und umweltpädagogische Aufgaben BNE
- Zusammenarbeit der Ämter, GALK
- Kommunen für biologische Vielfalt
- Kommunale Finanzierung
- Stellenplan
Den Vorschlag für die Tagesordnung finden Sie bitte in der Einladung.
Eine verbindliche Anmeldung ist vorab erforderlich. Diese nehmen Sie bitte online im nachfolgenden Formular vor.
Wenn Sie perspektivisch Interesse an einer Teilnahme am AK haben, melden Sie sich dazu bitte auch zurück, am besten unter mail@bbn-online.de
Hinweise:
Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Weitergabe der Adressdaten im Rahmen einer Teilnehmerliste zu. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit.