Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Mitglied kann werden, wer an der Erfüllung der Aufgaben der DGV mitzuwirken bereit ist und als natürliche Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mitglieder sind an die Zahlung eines Jahresbeitrages gebunden.
Die DGV unterscheidet folgende Arten der Mitgliedschaft:
a) Ordentliche Mitgliedschaft
b) Ehren-Mitgliedschaft
c) Korporative Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, welche die die Aufgaben der Gesellschaft wahrnehmen bzw. deren Hilfe erfahren. Ihnen gilt die besondere Fürsorge des Verbandes.
Die korporative Mitgliedschaft juristischer Personen ist insbesondere eine fördernde.
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Generalsekretariat oder den Beauftragten des Präsidiums zu beantragen. Der Beitritt ist vollzogen, wenn der General- sekretär die Aufnahme bestätigt hat. Die Ablehnung von Aufnahmeanträgen bedarf keiner Begründung.
Die Mitgliedschaft endet in der Regel durch
a) Tod;
b) Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen;
c) Austritt, der schriftlich mitzuteilen ist; Der Austritt wird wirksam zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung beim Generalsekretariat eingetroffen ist;
d) Streichung von der Mitgliederliste bei mehr als zweijährigem Beitragsrückstand.
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Gemäß § 4.1. der Satzung der Deutschen Gesellschaft Venen e.V. (DGV) wurde der Jahresbeitrag vom Präsidium wie folgt festgesetzt:
1. Ordentliche Mitglieder (Natürliche Personen)
Der Jahresbeitrag wird einmal jährlich erhoben. Er beträgt mindestens EUR 25,-- pro Kalenderjahr.
2. Ehren-Mitglieder
Ehrenmitglieder sind nach § 4.2.2. der Satzung von Beitragszahlungen befreit.
3. Korporative Mitglieder (Juristische Personen)
3.1. Artverwandte Fachgesellschaften, Verbände und Organisationen etc., welche die Arbeit der DGV ideell, jedoch vorwiegend wissenschaftlich beratend unterstützen, zahlen einen Jahresbeitrag von mindestens EUR 50,-- pro Kalenderjahr.
3.2. Für Firmen, Kliniken, Unternehmungen, Stiftungen, etc., welche die Zielsetzung der DGV ideell, jedoch vorwiegend wirtschaftlich unterstützen, gilt ein Mindestbeitrag von EUR 100,-- pro Jahr.
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