Satzung
Die Satzung der Deutsche Gesellschaft Venen e.V. kann mit dem Acrobat-Reader von Adobe eingesehen werden. Es ist auch ein Download möglich
Die Satzung enthält am Ende die derzeit gültige Beitragsordnung.
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Wir sind wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegan- genen Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamtes Nürnberg, StNr. 241 / 107 / 60252, vom 11.06.2007 für die Jahre 2004, 2005 und 2006 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschafts- steuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit und damit als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Wir sind berechtigt, selbst Be- stätigungen über Zuwendun- gen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auszustellen.
(offizieller Wortlaut der Spendenbescheinigung für das Finanzamt)
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