PLURAFIT Filter mit Substrat
PLURAFIT Filter mit Substrat
Lieferzeit: 3 bis 4 Tage
Preis | Menge |
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288,10 €
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PLURAFIT Filter mit Substrat bestehend aus:
1 Stück PLURAFIT Basis Element
1 Stück PLURAFIT Schachtverlängerung
1 Stück PLURAFIT Rohranschluss
1 Stück PLURAFIT Substratkartusche
1 Stück PLURAFIT Substratmaterial für Metalldächer und Straßen
!!!Die Teile des PLURAFIT Systems werden lose geliefert und sind bauseits selbst zusammen zu setzen !!!
Die PLURAFIT Substratfilterschächte werden zur Entfernung von Arsen, Phosphor, Schwermetallen sowie organischen Verunreinigungen (Mineralöle) auf der Basis von Eisenhydroxyd im Rahmen der Regenwasserbehandlung eingesetzt. Das PLURAFIT Substrat wird in die Substratkartusche, die dann in das Basis Element Basis gesetzt wird. Zu Wartungszwecken muss also nur das Substrat ausgetauscht werden und keine komplette Kartusche. Dies minimiert die Wartungskosten. Als Vorfilter kann z.B. der PLURAFIT Filter mit Sedimentations- und Filter- und Abscheideeinsatz verwendet werden.
Wird der Filter im Aufstromverfahren betrieben (Vorteil: geringer Höhenversatz und gleichmäßige Substratdurchströmung), durchfließt das Wasser das Substrat von unten nach oben. Zwischen Zulauf und Ablauf ist ein Höhenversatz von > 10 cm zu berücksichtigen, um den Strömungswiederstand im Substrat zu überwinden. Da das Filtermaterial nicht ständig im Wasser stehen darf, ist über einen kleinen Sickerablass ein Leeerlaufen des Filters nach Regenereignissen sicher zu stellen.
Kurzübersicht PLURAFIT Filter mit Substrat
ABW Tipp: Dieser PLURAFIT Substratfilter ist besonders interessant für Baden Württemberg. Im Bundesland Baden Württemberg gibt es eigene Regeln für die Reinigung von Niederschlagswasser, welches über Rigolen oder sonstige unterirdische Versickerungsanlagen entwässert werden soll.
Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser- Baden-Württemberg - Vom 22. März 1999
Mit diesem Filter können Sie die Regenwassernutzung oder Versickerung trotzdem genehmigt bekommen. Natürlich hat die entsprechende für Sie zuständige untere Wasserbehörde das letzte Wort ;-)