AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CMC - Puzzles (nachfolgend als Verkäufer genannt)

I. Geltungsbereich

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGBŽs, deren Annahme seitens des Käufers mit dem Vertragsschluss erfolgt und

die folglich Vertragsbestandteil werden. Die AGBŽs gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich

widerspricht. Gleiches gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die vereinbarten Lieferungen, Leistungen und

Angebote bewirkt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Werden Bestellungen abgegeben, so müssen diese erst vom Verkäufer akzeptiert werden. Zur Rechtswirksamkeit

dieser und eines Vertragsschlusses bedarf es der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Liegt eine

Bestätigung nicht vor, so kommt es nicht zu einem Vertragsschluss . Die Beweislast trägt insofern der Käufer.

2. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder fernmündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen

Vertrages hinausgehen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise für 30 Tage gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des

Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Lager des Verkäufers zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Ist nichts anderes einzelvertraglich bestimmt, so sind die Verkaufspreise innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Verkaufsartikel zu zahlen, da ansonsten Verzug eintritt.

IV. Liefer- und Leistungsziel

1. Liefertermine oder &fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,

hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Belieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer, auch

bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer

angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag

zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die

genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des

Verkäufers verlassen hat. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.

VI. Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte

Sachen und bei Werkleistungen zum Endkunden 2 Jahre, zum B2B Kunden 12 Monate, bei Lagerverkaufsposten 6 Monate und bei gebrauchten Sachen 1 Monate mit Ablieferung des

Kaufgegenstandes. Bei Werkleistungen beginnt die Verjährungsfrist nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

2. Unterliegt der Vertrag nicht dem Verbrauchsgüterkauf, so sind die entsprechenden Regelungen hierzu, insb. die §§ 474-479 BGB nicht anzuwenden. Ansprüche des Käufers wegen

Sach- u. Rechtsmängeln verjähren in diesem Fall in einem Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung sogar außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs ausgeschlossen. Für den

Verjährungsbeginn gilt das unter Nr. 1 ausgeführte.

3. Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsbeschreibungen dienen lediglich der

Produktbeschreibung. Bei Abbildungen ist eine ähnliche Darstellung rechtsgültig, technische und grafische Änderungen bedürfen keiner ausdrücklichen Mitteilung. Sie stellen keine

Garantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB dar. Garantien und andere Zusicherungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart und als solche gekennzeichnet werden.

4. Die Gewährleistung entfällt bei normalen Verschleiß von Verschleißteilen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten

vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen sowie bei einem unfachmännischen Einbau.

Des weiteren bei unsachgemäßer Benutzung oder Handhabung von Geräten, Fremdeingriff und dem Öffnen von Geräten.

5. Ist der Kauf ein Handelsgeschäft, so ist der Käufer im Sinne von § 377 HGB verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel, worunter

auch falsche Mengenangaben fallen, ebenfalls unverzüglich dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung dieser Klausel gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der

Mangel war bei sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen. In diesem Falle muss der Käufer nach Kenntnisnahme des Mangels unverzüglich Anzeige erstatten. Diese gesamte Regelung

unter Ziff. 5 gilt auch für Verbraucher.

6. Sollte der Käufer die Ware bemängeln, so ist er zunächst verpflichtet, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und den Mangel anzuzeigen, um eine Schadennummer, die

sog. RMA-Nummer, zu erhalten. Danach verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil oder Gerät mit der RMA-Nummer und einer genauen Fehlerbeschreibung mit Angabe der

Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an den Verkäufer zur Prüfung eingeschickt wird. Die Geräte

müssen mit der Produktbeschreibung in Orginalverpackung bzw. zur Vermeidung von Folgeschäden, Transportsicher verpackt frei eintreffen. Durch den Austausch von Teilen,

Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.

7. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko allein vom Käufer zu tragen. Ansprüche

gegen den Verkäufer können hieraus nicht geltend gemacht werden. Der Käufer ist insofern verpflichtet, sämtliche Daten vorher zu sichern.

8. Der Käufer hat bei Mängeln zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Diese besteht im Regelfall aus zwei Nachbesserungsversuchen. Sollte die Nacherfüllung jedoch

fehlschlagen, so kann der Käufer entweder mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, dies bezieht sich vorallem auf Verbrauchsgüter.

10. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt dann, wenn die Ware im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang weiter veräußert wurde. Der Weiterverkäufer verpflichtet sich in diesem Fall, die Regelungen dieser AGBŽs mit dem neuen Käufer zu vereinbaren. Bei Unterlassen,

haftet der Käufer ansonsten für jeden weitergehenden Schaden gegenüber dem Verkäufer. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers im Rahmen eines von ihm getätigten

Verbrauchsgüterkaufes verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Ablieferung der Sache; die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren nach zwei Monaten ab dem

Zeitpunkt, in dem der Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens 5 Jahre nach Ablieferung der Sache durch den Verkäufer.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch

insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im

ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. Dies allerdings nur, solange sich der Käufer nicht in Zahlungsverzug befindet.

2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller i.S.v. § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit neuen

Waren erhält der Verkäufer grundsätzlich Miteigentum an der neuen Sache, die dem Wert der Vorbehaltsware zur neu hergestellten Sache entspricht.

3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche aus diesem neuen Vertrag an den Verkäufer ab. Die Abtretung wird angenommen. Der

Verkäufer ist berechtigt und der Käufer ist auf sein Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des

verlängerten Eigentumsvorbehalts dem Verkäufer das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer den Verkäufer sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte des Verkäufers

aufmerksam zu machen sowie dem Verkäufer die zu seiner Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten

des Käufers.

5. Zu Sicherungszwecken erhält der Verkäufer Zutritt zu den Räumen des Käufers und Zugang zu den Lieferungs- u. Buchhaltungsunterlagen. Auf erstes Anfordern erhält der

Verkäufer eine Debitoren Saldenliste mit Kundenadressen.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Der Verkäufer haftet dem Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die selbst bzw. von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursachten Schäden. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Schäden an Leben, Körper oder

Gesundheit.

2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische und nicht vorhersehbare

Schäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf € 25.000,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der

Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistungen ergibt.

Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

IX. Sonstiges

1. Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis darf der Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von dem Verkäufer abtreten.

2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist Landsberg am Lech, sofern der Käufer Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes ist

oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angehört.

4. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer solche schriftlich bestätigt.

5. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der CMC - Puzzles (nachfolgend als Verkäufer genannt)

I. Geltungsbereich

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGBŽs, deren Annahme seitens des Käufers mit dem Vertragsschluss erfolgt und

die folglich Vertragsbestandteil werden. Die AGBŽs gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich

widerspricht. Gleiches gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die vereinbarten Lieferungen, Leistungen und

Angebote bewirkt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Werden Bestellungen abgegeben, so müssen diese erst vom Verkäufer akzeptiert werden. Zur Rechtswirksamkeit

dieser und eines Vertragsschlusses bedarf es der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden. Liegt eine

Bestätigung nicht vor, so kommt es nicht zu einem Vertragsschluss . Die Beweislast trägt insofern der Käufer.

2. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder fernmündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen

Vertrages hinausgehen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise für 30 Tage gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des

Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Lager des Verkäufers zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Ist nichts anderes einzelvertraglich bestimmt, so sind die Verkaufspreise innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Verkaufsartikel zu zahlen, da ansonsten Verzug eintritt.

IV. Liefer- und Leistungsziel

1. Liefertermine oder &fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,

hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Belieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer, auch

bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer

angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag

zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die

genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des

Verkäufers verlassen hat. Dies gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.

VI. Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neu hergestellte

Sachen und bei Werkleistungen zum Endkunden 2 Jahre, zum B2B Kunden 12 Monate, bei Lagerverkaufsposten 6 Monate und bei gebrauchten Sachen 1 Monate mit Ablieferung des

Kaufgegenstandes. Bei Werkleistungen beginnt die Verjährungsfrist nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

2. Unterliegt der Vertrag nicht dem Verbrauchsgüterkauf, so sind die entsprechenden Regelungen hierzu, insb. die §§ 474-479 BGB nicht anzuwenden. Ansprüche des Käufers wegen

Sach- u. Rechtsmängeln verjähren in diesem Fall in einem Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung sogar außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs ausgeschlossen. Für den

Verjährungsbeginn gilt das unter Nr. 1 ausgeführte.

3. Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsbeschreibungen dienen lediglich der

Produktbeschreibung. Bei Abbildungen ist eine ähnliche Darstellung rechtsgültig, technische und grafische Änderungen bedürfen keiner ausdrücklichen Mitteilung. Sie stellen keine

Garantie im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB dar. Garantien und andere Zusicherungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart und als solche gekennzeichnet werden.

4. Die Gewährleistung entfällt bei normalen Verschleiß von Verschleißteilen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten

vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen sowie bei einem unfachmännischen Einbau.

Des weiteren bei unsachgemäßer Benutzung oder Handhabung von Geräten, Fremdeingriff und dem Öffnen von Geräten.

5. Ist der Kauf ein Handelsgeschäft, so ist der Käufer im Sinne von § 377 HGB verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel, worunter

auch falsche Mengenangaben fallen, ebenfalls unverzüglich dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtbeachtung dieser Klausel gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der

Mangel war bei sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen. In diesem Falle muss der Käufer nach Kenntnisnahme des Mangels unverzüglich Anzeige erstatten. Diese gesamte Regelung

unter Ziff. 5 gilt auch für Verbraucher.

6. Sollte der Käufer die Ware bemängeln, so ist er zunächst verpflichtet, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und den Mangel anzuzeigen, um eine Schadennummer, die

sog. RMA-Nummer, zu erhalten. Danach verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil oder Gerät mit der RMA-Nummer und einer genauen Fehlerbeschreibung mit Angabe der

Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an den Verkäufer zur Prüfung eingeschickt wird. Die Geräte

müssen mit der Produktbeschreibung in Orginalverpackung bzw. zur Vermeidung von Folgeschäden, Transportsicher verpackt frei eintreffen. Durch den Austausch von Teilen,

Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.

7. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko allein vom Käufer zu tragen. Ansprüche

gegen den Verkäufer können hieraus nicht geltend gemacht werden. Der Käufer ist insofern verpflichtet, sämtliche Daten vorher zu sichern.

8. Der Käufer hat bei Mängeln zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Diese besteht im Regelfall aus zwei Nachbesserungsversuchen. Sollte die Nacherfüllung jedoch

fehlschlagen, so kann der Käufer entweder mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, dies bezieht sich vorallem auf Verbrauchsgüter.

10. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt dann, wenn die Ware im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang weiter veräußert wurde. Der Weiterverkäufer verpflichtet sich in diesem Fall, die Regelungen dieser AGBŽs mit dem neuen Käufer zu vereinbaren. Bei Unterlassen,

haftet der Käufer ansonsten für jeden weitergehenden Schaden gegenüber dem Verkäufer. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers im Rahmen eines von ihm getätigten

Verbrauchsgüterkaufes verjähren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Ablieferung der Sache; die weiteren Rückgriffsansprüche verjähren nach zwei Monaten ab dem

Zeitpunkt, in dem der Unternehmer die Ansprüche seines Käufers erfüllt hat bzw. spätestens 5 Jahre nach Ablieferung der Sache durch den Verkäufer.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch

insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im

ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. Dies allerdings nur, solange sich der Käufer nicht in Zahlungsverzug befindet.

2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller i.S.v. § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit neuen

Waren erhält der Verkäufer grundsätzlich Miteigentum an der neuen Sache, die dem Wert der Vorbehaltsware zur neu hergestellten Sache entspricht.

3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche aus diesem neuen Vertrag an den Verkäufer ab. Die Abtretung wird angenommen. Der

Verkäufer ist berechtigt und der Käufer ist auf sein Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des

verlängerten Eigentumsvorbehalts dem Verkäufer das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer den Verkäufer sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte des Verkäufers

aufmerksam zu machen sowie dem Verkäufer die zu seiner Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten

des Käufers.

5. Zu Sicherungszwecken erhält der Verkäufer Zutritt zu den Räumen des Käufers und Zugang zu den Lieferungs- u. Buchhaltungsunterlagen. Auf erstes Anfordern erhält der

Verkäufer eine Debitoren Saldenliste mit Kundenadressen.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Der Verkäufer haftet dem Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die selbst bzw. von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursachten Schäden. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Schäden an Leben, Körper oder

Gesundheit.

2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische und nicht vorhersehbare

Schäden sowie entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf € 25.000,00 begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der

Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistungen ergibt.

Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

3. Die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.

IX. Sonstiges

1. Alle Rechte aus dem Vertragsverhältnis darf der Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von dem Verkäufer abtreten.

2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist Landsberg am Lech, sofern der Käufer Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes ist

oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angehört.

4. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer solche schriftlich bestätigt.

5. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beispiel GmbH

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung von www.beispiel-gmbh.de und gelten für alle enthaltenen Produkte und Dienstleistungen, sowie digitalen Inhalte (nachfolgend "Content" genannt), welche entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellt werden. Mit dem Download von Content kommt ein Vertrag zwischen der Beispiel GmbH
GbR (nachfolgend "Anbieter" genannt) und dem Nutzer des Service (nachfolgend "Nutzer" genannt).

Der Service des Anbieters steht dem Nutzer zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.


Bestellung und Download
Der Nutzer kann sich auf der Internetsite www.beispiel-gmbh.de, unentgeldlich und entgeldlich Content downloaden.
Ob der Download entgeldlich oder unentgeldlich ist, ist in der Beschreibung der jeweiligen Vorlage ersichtlich.
Der Nutzer kann nach Eingabe der Zugangsdaten und Auswahl der Zahlungsart kostenpflichtigen Content bezahlen und direkt downloaden.
Die Auswahl, Download und Verwendung einer Vorlage geschieht auf Veranlassung und in alleiniger Verantwortung des Nutzers.
Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner persönlichen Zugangsdaten verantwortlich. Schäden, die durch die Verletzung der Geheimhaltung entstehen, trägt der Nutzer.
Anfallende Bankgebühren für nicht eingelöste Zahlungen trägt in vollem Umfang der Nutzer.


Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen gegen den Nutzer, im Eigentum des Anbieters.


Nutzungsrechte
Der Anbieter behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte des Contents auf www.beispiel-gmbh.de vor.
Der Nutzer ist nur berechtigt den Content für den eigenen Gebrauch zu verwenden.
Der Nutzer ist nicht berechtigt Content gewerblich zu vervielfältigen oder anderweitig Dritten öffentlich zur Verwertung zur Verfügung zu stellen oder weiter zu verkaufen.


Reklamation
Der Anbieter vermittelt eigenen Content und durch Partner zur Verfügung gestellten Content. Eine Haftung oder Reklamation wegen inhaltlicher Mängel ist ausgeschlossen. Für den Inhalt der Dateien sind die jeweiligen Autoren selbst verantwortlich.


Gewährleistung und Haftung
Trotz regelmäßiger Aktualisierung und Sorgfalt des Anbieters, empfehlen wir eine zeitnahe Verwendung des Contents in der jeweils aktuellsten Version, aufgrund von möglichen Änderungen in der Rechts- und Gesetzeslage.
Die Auswahl und die Verwendung des Contents erfolgt in alleiniger Verantwortung des Nutzers.
Die Vertragsvorlagen sind Muster, die gegebenenfalls eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erfordern, um die Muster an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Der Anbieter haftet nicht beim Einsatz der Vorlagen, für Ansprüche auf entgangenem Gewinn oder sonstige Folgeschäden, soweit Sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
Sofern nicht anders angegeben, sind die juristischen Muster nach deutschem Recht erstellt.


Datenschutz
Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der Anbieter personenbezogene Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet.
Die Nutzerdaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Nutzerdaten und die Verarbeitung erfolgt unter strikter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch den Anbieter und deren Kooperationspartner.


Schlussbestimmung
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertragsverhältnis unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


Stand 11/2002